Ganz nach dem Motto sowie der gesetzlichen Grundlage nach Art. 60 Abs. 1 im ZGB
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"Vereine, die sich einer politischen, religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen, wohltätigen, geselligen oder andern nicht wirtschaftlichen Aufgabe widmen, erlangen die Persönlichkeit, sobald der Wille, als Körperschaft zu bestehen, aus den Statuten ersichtlich ist."
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wollen wir den Verein aufrecht erhalten.